Aufgrund einer allgemeinen Verfügung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen darf unsere Trauerhalle nicht mehr genutzt werden.

Hier ein Auszug aus der Verfügung:

„…..Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig. Die weniger weitreichende Allgemeinverfügung der Kreisordnungsbehörde vom 16. März 2020 wird hiermit aufgehoben.

…Der Veranstaltungsbegriff ist dabei grundsätzlich weit zu fassen. Er umfasst sämtliche öffentliche und nicht-öffentliche Ansammlungen von Menschen an einem gemeinsamen Ort. Der Erlass bezieht sich auch auf sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen.

Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/2530) ermöglicht § 28 Abs. 1 IfSG die Anordnung von Maßnahmen gegenüber einzelnen wie mehreren Personen. Bei Menschenansammlungen können Krankheitserreger besonders leicht übertragen werden. Deshalb ist hier die Einschränkung von Freiheitsrechten in speziellen Fällen gerechtfertigt.

Aus den genannten Gründen ist es erforderlich, grundsätzlich nicht an Bestattungen teilzunehmen und diese nur im engsten Familienkreis durchzuführen. Der Friedhof ist während einer Trauerfeier, außer für den engsten Familienkreis gesperrt. Wir bitten herzlich um Rücksichtnahme und Beachtung.

Köngernheim, 19.03.2020

Jutta Hoff
Ortsbürgermeisterin