Gesetzliche Grundlagen und Informationen
In unserer alltäglichen Arbeit sind folgende Gesetzesgrundlagen oder Empfehlungen maßgebend und unter anderen Vorgaben, an die sich eine Kita zu halten hat.
Gesetzliche Grundlagen
Diese Grundlagen richten sich u. a. nach …
- … dem Sozialgesetzbuch (=SGB) z. B. Jugendrecht, Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGBVIII)
- … dem Bürgerlichen Gesetzbuch (=BGB) z. B. Aufsichtspflicht (§ 1631 Abs.1 BGB)
- … dem neuen Kita Zukunftsgesetz vom 01.07.2021 (u.a. Schutzkonzept, Betriebserlaubnis, Maßnahmenplan)
- … dem Infektionsschutzgesetz
- … Vorgaben der Unfallkasse RLP
- … den aktuellen Kinderrechten nach der UN-Kinderrechtskonvention
- … Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz
Impfungen
Dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, als Betriebserlaubnisbehörde ist es ein wichtiges Anliegen, zum Schutz der Kinder in Kindertagesstätten Informationen zum Thema Impfen zur Verfügung zu stellen.
Allgemeine Impfungen
Bei der Erstaufnahme in eine Kita haben die Personensorgeberechtigten gemäß § 34 Abs. 10a IfSG (=Infektionsschutzgesetz) gegenüber der Kita Abenteuerland einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Impfberatung, in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes, erfolgt ist.
Kitas müssen ihrerseits personenbezogene Daten an das Gesundheitsamt melden, wenn Eltern oder Sorgeberechtigte auch auf Nachfrage keine zeitnahe verpflichtende ärztliche Impfberatung wahrgenommen haben oder diese verweigern. Das Gesundheitsamt kann die Personensorgeberechtigten zu einer Beratung laden.
Wichtig: Bitte lassen Sie sich vom Kinderarzt eine Impfberatungsbescheinigung mit aktuellem Datum für uns ausstellen. Bringen Sie alle Dokumente (Impfpass, ärztliche Bescheinigungen, etc.) im Original zum Erstgespräch mit! Die ärztliche Bescheinigung wird zum Nachweis bei uns aufbewahrt.
Masernschutzgesetz
Ab dem 01.03.2020 trat das neue Masernschutzgesetz in Kraft. Dessen Umsetzung in Gemeinschaftseinrichtungen, in diesem Fall die Kita Abenteuerland, erfolgt nach § 33 Nr.1 IfSG. Vor der Aufnahme Ihres Kindes in die Kita müssen Sie entweder einen ausreichenden Masernschutz oder eine ärztlich bescheinigte dauerhafte medizinische Kontraindikation nachweisen. Dies muss durch die Vorlage folgender Dokumente erfolgen:
- Impfpass oder
- ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Masernschutz oder eine dauerhafte medizinische Kontraindikation
Wichtig dabei ist, dass ohne Nachweis keine Aufnahme in die Kita erfolgen kann (§ 20 Absatz 9, Satz 6+7 IfSG).
Versicherung
Die Kinder der Kita sind während des Besuches der Einrichtung und auf den damit verbundenen Wegen gesetzlich unfallversichert. Bei Unfällen sowie bei Sachschäden verursacht durch Unfälle sind alle Kinder über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert. Unsere Sicherheitsbeauftragte sorgt dafür, dass wir in diesen und weiteren Themen der Sicherheit immer auf dem aktuellen Stand sind.
Schutzkonzept
Unsere Kita hat nach den rechtlichen Grundlagen und Empfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie des Bundeskinderschutzgesetzes ihr eigenes Schutzkonzept entwickelt. Dies kann gerne bei der Leitung erfragt und dort nachgelesen werden.
Handlungsplan/Notfallplan
Wir sind als Kita dazu verpflichtet, einen Notfallplan vorzuweisen. In diesem Dokument wird die Handlungsgrundlage bei Personalmangel festgeschrieben und vom Jugendamt genehmigt. Der Notfallplan kann jederzeit in der Kita eingesehen werden. An diese Vorgaben und an die Vorgaben, die bei Eintreten des Notfallplans vom Jugendamt folgen, haben wir uns verbindlich zu richten. Dies kann auch bedeuten, dass es spontan zur Reduktion von Betreuungszeiten und/oder Schließungen einzelner oder mehrerer Gruppen kommen kann.